Subventionen
Die Bestimmungen für Gesuche um Beiträge erfahren immer wieder Änderungen. Die aktuellen Informationen finden sich auf dieser Seite. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie das neue Merkblatt zur Gesuchseinreichung der Sportförderung - Kat. Nachwuchs Breitensport der Vereine mit dem Beitragsgesuch 2017. Detaillierte Informationen finden sie auf der Homepage der der Polizei- und Militärdirektion POM des Kantons Bern.
Frist: 1. - 31. Januar 2017 direkt via nwfa2017test@pom.be.ch
Der anlässlich an der letzten Vorsitzung an die GV vom November 2016 diskutierte Leitfaden für Investitionsunterstützungsbeiträge liegt vor. Aufgrund der Diskussion kann mit Rücksicht auf die Grösse des jeweiligen Clubs von den vorgegebenen Parameter abgewichen werden. Anträge sind an den Vorstand des RVBT zu richten.
Gesuche einreichen
Gesuche Sportfonds
Zentralstelle Kantonal-Bernischer Tennis-Regionalverbände
Frau Monika Dubler
Pilatusstrasse 6
2502 Biel
032 341 46 86
monika.dublertest@bluewin.ch
Sportförderung – Kat. A Nachwuchs Breitensport
Sportfonds Kanton Bern
Kramgasse 20
3011 Bern
Für Fragen: www.sportfondspom.be.ch
Neue Formulare und Unterlagen
- Wegleitung 2014 (638 KB)
- Sportfondsverordnung (59 KB)
- Formular Veranstaltungen (536 KB)
Formulare und Unterlagen
- Formular kuwe Einzelblatt (48 KB)
- Formular kuwe rekap (68 KB)
- Formular sportanlagen (89 KB)
- Formular Sportförderung A (485 KB)
- Formular Sportmaterial (53 KB)
- Informationen 2013 (697 KB)
- Leitfaden Sportfondsverordnung (500 KB)
- Wegleitung ab 2013 (485 KB)
Per 01.01.2014: Änderung im Ablauf bei Einreichung der Gesuche
Dabei geht es nur um die Gesuche für Rückerstattung Materialkosten (Bälle, etc.) und Gesuche für Unterstützung von Anlässen!
Per 1. März 2014 ist die teilrevidierte Sportfondsverordnung nun in Kraft getreten. Mit dem Artikel 14a sind die Fristigkeiten nun auf Verordnungsebene klar formuliert. Die Verordnung ist in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung (BAG) publiziert.
Die revidierte Wegleitung zur Sportfondsverordnung ist ebenfalls per 1.3.2014 in Kraft getreten. Mit Klärung der Fristen in der Verordnung konnten einzelne Passagen in der Wegleitung gekürzt werden. Im Zuwendungsbereich Veranstaltungen wurden Erläuterungen präzisiert, desgleichen im allgemeinen Teil des Sportmaterials. Bei den Veranstaltungen haben wir zudem das Kriterium der Anzahl Zuschauer modifiziert, da die Zahl der Zuschauer in verschiedenen Fällen schwierig zu erheben und zu überprüfen war. Neu ist mitzuteilen, ob die Zuschauer Eintritt bezahlen müssen oder nicht. Die Gesuchsvorlage «Formular für sportliche Veranstaltungen und Wettkämpfe» wurde ebenfalls angepasst.
Die Gesuche müssen NEU direkt nach Bern geschickt werden. Erst nach Prüfung, ob die Gesuche fristgerecht eingereicht wurden, werden sie vom Kanton Bern an die Kontrollstelle (an meine Person/Adresse) zur inhaltlichen Prüfung weitergeleitet.
Wollen Sie somit Ihre Gesuche ab 1. Januar 2014 direkt nach Bern einreichen.